Entwicklungsbegleitung

Unser Angebot nach § 8 SGB ff. und privat


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Entwicklungsbegleitung

Wie auch diese jungen Falkenkinder werden wir uns Tag für Tag weiterentwickeln.  Zu Beginn werden wir an die Hand genommen, wir werden umsorgt und dürfen allerhand Neues erkunden. Wir erforschen, probieren und kopieren Dinge, Verhalten und allerhand Aktivitäten....

was für eine Abenteuer, was für eine Herausforderung!

Diesen individuell geprägten Weg können wir auf Wunsch aktiv begleiten. Wir meistern gemeinsam diese Herausforderungen, nutzen Krisen als Chance, analysieren kleine und große Stolperfallen und erschaffen positive Erlebnisse sowie mehr Abenteuer in Deinem/Eurem Alltag.

Zu unseren Konzepten der:

Familien- und Jugendhilfe

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den „klassischen“ ambulanten Hilfen zur Erziehung. Der Blick richtet sich dabei auf das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, miteinbezogen. Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit und aktive Mitwirkungsbereitschaft aller Beteiligten voraus.
Grundlage ist § 30 SGB VIII.


Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine sehr umfassende Form der ambulanten Hilfe für Familien und in der Regel auf längere Dauer angelegt. Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk. Die Bereitschaft der Familie, Hilfe anzunehmen und zusammenzuarbeiten, ist ebenso wichtig wie ein gewisses Maß an Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft. Grundlage ist § 31 SGB VIII.


Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. Dabei steht deren zukünftig eigenverantwortliche Lebensführung im Fokus. Grundlage ist § 35 SGB VIII.


Private Familienbegleitung

Manchmal kommt es vor, dass innerhalb einer Familie keine eigenständigen Lösungen mehr funktionieren.
Die Kommunikation untereinander stagniert oder findet gar nicht mehr statt. Alle Beteiligten befinden sich in einer Krise und alle Bemühungen um Besserung scheinen im Sande zu verlaufen.

Hier können wir mit unserem professionellem Team und unseren Partnern*innen unterstützen, um volle Energie, Freude und Spaß zurück zu bringen.


Gemeinsam analysieren wir die Auslöser, erarbeiten eine handlungsorientierte Lösung die allen gerecht wird und begleiten euch auf dem Weg hin zu einer positiven Veränderung.


Kontaktaufnahme
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